Die Thermenregion

Heurigenkultur

Es wird ein Wein sein ……

Die Heurigenkultur gehört zur Thermenregion wie der Wein selbst. Ihn dort zu genießen, wo er wächst und gekeltert wird, vermittelt Charme und Lebensgefühl. Tag für Tag finden sich genussfreudige Besucher in den Heurigen zwischen Perchtoldsdorf und Wiener Neustadt ein. Die Auswahl ist groß. Das betrifft sowohl die Anzahl an Betrieben als auch deren Angebot, welches die Weine genauso umfasst wie die kulinarische Darbietung und das Ambiente. Auch die Anlässe für einen Heurigenbesuch sind vielfältig. Oftmals wird dieser mit einem Ausflug in das Gebiet verbunden und beschließt eine gemütliche Wanderung durch die Rieden. Manche Besucher wollen den Wein eines bestimmten Weinguts verkosten oder auch den Winzer oder die Winzerin persönlich kennenlernen. Die Heurigen der Thermenregion sind gesellschaftliche Schmelztiegel, in denen Gastfreundschaft mit der gleichen Selbstverständlichkeit gelebt wird wie die Werte einer
traditionsreichen und vielgerühmten Kultur.

Geburtsstunde des Heurigen

Maßgeblicher Abnehmer des Weins aus der Thermenregion war der Wiener Hof. Das Privileg, k.u.k. Hoflieferant zu sein, verlieh dem Gebiet großes Ansehen. Kaiser Rudolf II. (1552 bis 1612) ließ
den Wein sogar nach Prag bringen. In Abrechnungen der Zechen (Zünfte) des 16. und 17. Jahrhunderts scheinen nahezu alle Kaiser aus dem Hause Habsburg sowie Adelige der Donaumonarchie und der Klerus als Abnehmer auf. Die großen Herrscher waren es auch, welche den Weinhauern schrittweise mehr Freiheiten zugestanden. So erteilte Herzog Albrecht III. 1380 den Bürgern von Gumpoldskirchen das Recht auf Leutgeben, also den Ausschank ihres selbst erzeugten Weins. Damit wurde der Grundstein für die heutige Heurigenkultur gelegt. Die älteste noch erhaltene Leutgeb-Ordnung ist in Baden mit 1459 datiert. In einer Leutgeb-Ordnung war genau festgehalten, zu welchen Zeiten an welchem Ort und in welcher Weise der Ausschank stattfinden durfte. Im
Jahr 1629 verfügte Kaiser Ferdinand, dass die Stadt Baden den Wein mautfrei (abgabenfrei) ausschenken durfte.

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